Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding
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Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding - Beantragen eines Personalausweises - BH Schärding. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Schärding Anschrift: Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 Telefon: 07712 31 05-0 Fax: 07712 31 05-27 03 99 Email: bh-sd.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-schaerding.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Schärding.
Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Schärding . Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Schärding kann per Telefon 07712 31 05-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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