Gemeinde Frauenkirchen
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Gemeinde Frauenkirchen - Beantragen eines Personalausweises - BH Neusiedl am See. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Frauenkirchen, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See Anschrift: Eisenstädter Straße 1a Telefon: 057-600/4299 Fax: 02167-8086 Email: bh.neusiedl@bgld.gv.at Webseite: www.burgenland.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Neusiedl am See.
Gemeinde Frauenkirchen - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Frauenkirchen? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Frauenkirchen benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Neusiedl am See kann per Telefon 057-600/4299 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Frauenkirchen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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