Gemeinde Heiterwang
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Gemeinde Heiterwang - Beantragen eines Personalausweises - BH Reutte. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Heiterwang, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Reutte beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Reutte Anschrift: Obermarkt 7 Telefon: 05672 6996 0 Fax: 05672 6996 745605 Email: bh.reutte@tirol.gv.at Webseite: www.tirol.gv.at/reutte/ Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Reutte.
Gemeinde Heiterwang - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Heiterwang? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Reutte. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Reutte beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Heiterwang benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Reutte kann per Telefon 05672 6996 0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Heiterwang. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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