Gemeinde Ebbs
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Gemeinde Ebbs - Beantragen eines Personalausweises - BH Kufstein. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ebbs, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Kufstein Anschrift: Bozner Platz 1-2 Telefon: 05372 606 0 Fax: 05372 606 746005 Email: bh.kufstein@tirol.gv.at Webseite: www.tirol.gv.at/kufstein/ Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Kufstein.
Gemeinde Ebbs - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Ebbs? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Kufstein. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Ebbs benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Kufstein kann per Telefon 05372 606 0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ebbs. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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