Gemeinde Going am Wilden Kaiser
|
Gemeinde Going am Wilden Kaiser - Beantragen eines Personalausweises - BH Kitzbühel. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Going am Wilden Kaiser, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Anschrift: Hinterstadt 28 Telefon: 05356 62131 0 Fax: 05356 62131 746305 Email: bh.kitzbuehel@tirol.gv.at Webseite: www.tirol.gv.at/kitzbuehel/ Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Kitzbühel.
Gemeinde Going am Wilden Kaiser - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Going am Wilden Kaiser? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Going am Wilden Kaiser benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Kitzbühel kann per Telefon 05356 62131 0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Going am Wilden Kaiser. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|