Gemeinde Hatting
|
Gemeinde Hatting - Beantragen eines Personalausweises - BH Innsbruck. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hatting, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Anschrift: Gilmstraße 2 Telefon: 0512 5344 Fax: 0512 5344 745005 Email: bh.innsbruck@tirol.gv.at Webseite: www.tirol.gv.at/innsbruck/ Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Innsbruck.
Gemeinde Hatting - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Hatting? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Hatting benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Innsbruck kann per Telefon 0512 5344 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hatting. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|