Gemeinde Neuhaus
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Gemeinde Neuhaus - Beantragen eines Personalausweises - BH Völkermarkt. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhaus, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt Anschrift: Spanheimergasse 2 Telefon: 050 536-65000 Fax: 050 536-65511 Email: post.bhvk@ktn.gv.at Webseite: www.ktn.gv.at/46026_DE-Bezirke-BH-Voelkermarkt Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Völkermarkt.
Gemeinde Neuhaus - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Neuhaus? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Neuhaus benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Völkermarkt kann per Telefon 050 536-65000 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Neuhaus. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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