Gemeinde Feistritz an der Gail
|
Gemeinde Feistritz an der Gail - Beantragen eines Personalausweises - BH Villach Land. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Feistritz an der Gail, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Villach Land beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Villach Land Anschrift: Meister-Friedrich-Straße 4 Telefon: 050 536-61000 Fax: 050 536-61341 Email: post.bhvl@ktn.gv.at Webseite: www.ktn.gv.at/46062_DE-Bezirke-BH-Villach_Land Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Villach Land.
Gemeinde Feistritz an der Gail - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Feistritz an der Gail? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Villach Land. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Villach Land beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Feistritz an der Gail benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Villach Land kann per Telefon 050 536-61000 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Feistritz an der Gail. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|