Gemeinde St. Veit an der Glan
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Gemeinde St. Veit an der Glan - Beantragen eines Personalausweises - BH St.Veit an der Glan. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Veit an der Glan, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft St.Veit an der Glan beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft St.Veit an der Glan Anschrift: Hauptplatz 28 Telefon: 050 536-68000 Fax: 050 536-68200 Email: post.bhsv@ktn.gv.at Webseite: www.ktn.gv.at/46098_DE-Bezirke-BH-St.Veit_an_der_Glan Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH St.Veit an der Glan.
Gemeinde St. Veit an der Glan - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde St. Veit an der Glan? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft St.Veit an der Glan. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft St.Veit an der Glan beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde St. Veit an der Glan benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH St.Veit an der Glan kann per Telefon 050 536-68000 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Veit an der Glan. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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