Gemeinde Ferlach
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Gemeinde Ferlach - Beantragen eines Personalausweises - BH Klagenfurt Land. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ferlach, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land Anschrift: Völkermarkter Ring 19 Telefon: 050 536-64000 Fax: 050 536-64001 Email: post.bhkl@ktn.gv.at Webseite: www.ktn.gv.at/46170_DE-Bezirke-BH-Klagenfurt_Land Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Klagenfurt Land.
Gemeinde Ferlach - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Ferlach? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Ferlach benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Klagenfurt Land kann per Telefon 050 536-64000 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ferlach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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