Gemeinde Albeck
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Gemeinde Albeck - Beantragen eines Personalausweises - BH Feldkirchen. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Albeck, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen Anschrift: Milesistraße 10 Telefon: 050 536-67000 Fax: 050 536-67200 Email: post.bhfe@ktn.gv.at Webseite: www.ktn.gv.at/44807_DE-Bezirke-BH-Feldkirchen Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Feldkirchen.
Gemeinde Albeck - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Albeck? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Albeck benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Feldkirchen kann per Telefon 050 536-67000 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Albeck. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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