Gemeinde Sankt Anna am Aigen
|
Gemeinde Sankt Anna am Aigen - Beantragen eines Personalausweises - BH Südoststeiermark. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Sankt Anna am Aigen, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark Anschrift: Bismarckstraße 11-13 Telefon: 03152 2511-0 Fax: 03152 2511-550 Email: bhso@stmk.gv.at Webseite: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Südoststeiermark.
Gemeinde Sankt Anna am Aigen - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Sankt Anna am Aigen? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Sankt Anna am Aigen benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Südoststeiermark kann per Telefon 03152 2511-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sankt Anna am Aigen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|