Gemeinde Hall
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Gemeinde Hall - Beantragen eines Personalausweises - BH Liezen. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hall, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Liezen Anschrift: Hauptplatz 12 Telefon: 03612 2801-0 Fax: 03612 2801-550 Email: bhli@stmk.gv.at Webseite: www.bh-liezen.steiermark.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Liezen.
Gemeinde Hall - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Hall? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Liezen. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Hall benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Liezen kann per Telefon 03612 2801-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hall. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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