Gemeinde St. Georgen an der Stiefing
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Gemeinde St. Georgen an der Stiefing - Beantragen eines Personalausweises - BH Leibnitz. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Georgen an der Stiefing, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Leibnitz Anschrift: Kadagasse 12 Telefon: 03452 82911-0 Fax: 03452 82911-550 Email: bhlb@stmk.gv.at Webseite: www.bh-leibnitz.steiermark.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Leibnitz.
Gemeinde St. Georgen an der Stiefing - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde St. Georgen an der Stiefing? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde St. Georgen an der Stiefing benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Leibnitz kann per Telefon 03452 82911-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Georgen an der Stiefing. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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