Gemeinde Ebersdorf
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Gemeinde Ebersdorf - Beantragen eines Personalausweises - BH Hartberg-Fürstenfeld. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ebersdorf, können einen österreichischen Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann auch bei jeder anderen Passbehörde in Österreichs gestellt werden.
Identitätsausweis / Identitätskarte: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Anschrift: Rochusplatz 2 Telefon: 03332 606-0 Fax: 03332 606-233 Email: bhhf@stmk.gv.at Webseite: www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der BH Hartberg-Fürstenfeld.
Gemeinde Ebersdorf - Neuausstellung eines Personalausweises Sie leben in der Gemeinde Ebersdorf? Die nächste Passbehörde für zum Beantragen eines Personalausweises ist die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld. Den Antrag auf die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Der Personalausweis wird innerhalb von 1 Woche per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Falls Sie den Identitätsausweis / die Identitätskarte bei der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über die Gemeinde Ebersdorf benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises". Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Die BH Hartberg-Fürstenfeld kann per Telefon 03332 606-0 kontaktiert werden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ebersdorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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