Hofkirchen an der Trattnach | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Hofkirchen an der Trattnach (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Hofkirchen an der Trattnach haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Hofkirchen an der Trattnach: Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54)
Zuständige Stelle: Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54) Anschrift: Dragonerstraße 31 - 4601 Wels Bundesland: Oberösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5932002
Öffnungszeiten: Hofkirchen an der Trattnach- Zuständige Stelle - Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Hofkirchen an der Trattnach Weitere informationen: Das Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54), zuständig für Hofkirchen an der Trattnach kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Grieskirchen Wels (FA54). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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