Neuhaus am Klausenbach | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Neuhaus am Klausenbach (Burgenland) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Neuhaus am Klausenbach haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Neuhaus am Klausenbach: Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38)
Zuständige Stelle: Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38) Anschrift: Neusiedlerstraße 46 - 7001 Eisenstadt Bundesland: Burgenland Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5926000
Öffnungszeiten: Neuhaus am Klausenbach- Zuständige Stelle - Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Neuhaus am Klausenbach Weitere informationen: Das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38), zuständig für Neuhaus am Klausenbach kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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