Alberndorf in der Riedmark | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Alberndorf in der Riedmark (Oberösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Alberndorf in der Riedmark haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Alberndorf in der Riedmark: Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (FA52)
Zuständige Stelle: Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (FA52) Anschrift: Bahnhofplatz 7 - 4020 Linz Bundesland: Oberösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5930003
Öffnungszeiten: Alberndorf in der Riedmark- Zuständige Stelle - Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (FA52) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo/Di/Mi/Fr von 07:30 bis 12:00 Uhr; Do von 07:30 bis 15:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Alberndorf in der Riedmark Weitere informationen: Das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (FA52), zuständig für Alberndorf in der Riedmark kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (FA52). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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