Würmla | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Würmla (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Würmla haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Würmla: Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (FA22)
Zuständige Stelle: Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (FA22) Anschrift: Laaerstraße 13 - 2100 Korneuburg Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5922000
Öffnungszeiten: Würmla- Zuständige Stelle - Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (FA22) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Würmla Weitere informationen: Das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (FA22), zuständig für Würmla kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (FA22). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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