Weistrach | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Weistrach (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Weistrach haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Weistrach: Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15)
Zuständige Stelle: Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15) Anschrift: Graben 7 - 3300 Amstetten Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5919000
Öffnungszeiten: Weistrach- Zuständige Stelle - Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Weistrach Weitere informationen: Das Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15), zuständig für Weistrach kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|