Waidhofen an der Thaya | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Waidhofen an der Thaya (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Waidhofen an der Thaya haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Waidhofen an der Thaya: Finanzamt Waldviertel (FA23)
Zuständige Stelle: Finanzamt Waldviertel (FA23) Anschrift: Rechte Kremszeile 58 - 3500 Krems an der Donau Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5923000
Öffnungszeiten: Waidhofen an der Thaya- Zuständige Stelle - Finanzamt Waldviertel (FA23) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Waidhofen an der Thaya Weitere informationen: Das Finanzamt Waldviertel (FA23), zuständig für Waidhofen an der Thaya kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Waldviertel (FA23). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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