Stetten | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Stetten (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Stetten haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Stetten: 3300 Amstetten
Zuständige Stelle: 3300 Amstetten Anschrift: 050 233 233 - Graben 7 Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 5919000 Fax: Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr
Öffnungszeiten: Stetten- Zuständige Stelle - 3300 Amstetten Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: 3390 Melk Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Stetten Weitere informationen: Das 3300 Amstetten, zuständig für Stetten kann per Telefon unter der Nummer 050 233 5919000 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des 3300 Amstetten. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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