Steinakirchen am Forst | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Steinakirchen am Forst (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Steinakirchen am Forst haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Steinakirchen am Forst: Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15)
Zuständige Stelle: Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15) Anschrift: Graben 7 - 3300 Amstetten Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5919000
Öffnungszeiten: Steinakirchen am Forst- Zuständige Stelle - Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Steinakirchen am Forst Weitere informationen: Das Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15), zuständig für Steinakirchen am Forst kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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