Bürgerservice St. Veit an der Gölsen

St. Veit an der Gölsen | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 3100 St. Pölten

Eltern in St. Veit an der Gölsen (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in St. Veit an der Gölsen haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für St. Veit an der Gölsen: Finanzamt Lilienfeld St. Pölten (FA29)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Lilienfeld St. Pölten (FA29)

Anschrift:

Daniel Gran-Straße 8 - 3100 St. Pölten
Liese Prokop Straße 14 - 3180 Lilienfeld
-

Bundesland:

Niederösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5924000

Öffnungszeiten:

St. Veit an der Gölsen- Zuständige Stelle - Finanzamt Lilienfeld St. Pölten (FA29)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in St. Veit an der Gölsen

Weitere informationen:

Das Finanzamt Lilienfeld St. Pölten (FA29), zuständig für St. Veit an der Gölsen kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Lilienfeld St. Pölten (FA29). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in St. Veit an der Gölsen

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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