Bürgerservice St. Peter in der Au

St. Peter in der Au | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 3300 Amstetten

Eltern in St. Peter in der Au (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in St. Peter in der Au haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für St. Peter in der Au: Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15)

Anschrift:

Graben 7 - 3300 Amstetten
Abt Karl-Straße 25 - 3390 Melk
Erlafpromenade 10 - 3270 Scheibbs

Bundesland:

Niederösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5919000

Öffnungszeiten:

St. Peter in der Au- Zuständige Stelle - Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in St. Peter in der Au

Weitere informationen:

Das Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15), zuständig für St. Peter in der Au kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in St. Peter in der Au

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen