Marz | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Marz (Burgenland) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Marz haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Marz: Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90)
Zuständige Stelle: Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90) Anschrift: Brucker Bundesstraße 13 - 5700 Zell am See Bundesland: Burgenland Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5946002
Öffnungszeiten: Marz- Zuständige Stelle - Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Marz Weitere informationen: Das Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90), zuständig für Marz kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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