Schönkirchen-Reyersdorf | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Schönkirchen-Reyersdorf (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Schönkirchen-Reyersdorf haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Schönkirchen-Reyersdorf: Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (FA18)
Zuständige Stelle: Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (FA18) Anschrift: Rathausplatz 9 - 2230 Gänserndorf Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5921000
Öffnungszeiten: Schönkirchen-Reyersdorf- Zuständige Stelle - Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (FA18) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Schönkirchen-Reyersdorf Weitere informationen: Das Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (FA18), zuständig für Schönkirchen-Reyersdorf kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (FA18). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|