Bürgerservice Schönau an der Triesting

Schönau an der Triesting | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 2500 Baden

Eltern in Schönau an der Triesting (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Schönau an der Triesting haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Schönau an der Triesting: Finanzamt Baden Mödling (FA16)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Baden Mödling (FA16)

Anschrift:

Josefsplatz 13 - 2500 Baden
DI Wilhelm Haßlingerstraße 3 - 2340 Mödling
-

Bundesland:

Niederösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5920000

Öffnungszeiten:

Schönau an der Triesting- Zuständige Stelle - Finanzamt Baden Mödling (FA16)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Schönau an der Triesting

Weitere informationen:

Das Finanzamt Baden Mödling (FA16), zuständig für Schönau an der Triesting kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Baden Mödling (FA16). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Schönau an der Triesting

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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