Mannersdorf an der Rabnitz | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Mannersdorf an der Rabnitz (Burgenland) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Mannersdorf an der Rabnitz haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Mannersdorf an der Rabnitz: Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38)
Zuständige Stelle: Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38) Anschrift: Neusiedlerstraße 46 - 7001 Eisenstadt Bundesland: Burgenland Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5926000
Öffnungszeiten: Mannersdorf an der Rabnitz- Zuständige Stelle - Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Mannersdorf an der Rabnitz Weitere informationen: Das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38), zuständig für Mannersdorf an der Rabnitz kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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