Orth an der Donau | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Orth an der Donau (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Orth an der Donau haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Orth an der Donau: Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (FA18)
Zuständige Stelle: Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (FA18) Anschrift: Rathausplatz 9 - 2230 Gänserndorf Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5921000
Öffnungszeiten: Orth an der Donau- Zuständige Stelle - Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (FA18) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Orth an der Donau Weitere informationen: Das Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (FA18), zuständig für Orth an der Donau kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (FA18). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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