Oberndorf an der Melk | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Oberndorf an der Melk (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Oberndorf an der Melk haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Oberndorf an der Melk: Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15)
Zuständige Stelle: Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15) Anschrift: Graben 7 - 3300 Amstetten Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5919000
Öffnungszeiten: Oberndorf an der Melk- Zuständige Stelle - Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Oberndorf an der Melk Weitere informationen: Das Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15), zuständig für Oberndorf an der Melk kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|