Moosbrunn | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Moosbrunn (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Moosbrunn haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Moosbrunn: Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (FA03)
Zuständige Stelle: Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (FA03) Anschrift: Marxergasse 4 - 1030 Wien Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5914001
Öffnungszeiten: Moosbrunn- Zuständige Stelle - Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (FA03) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Moosbrunn Weitere informationen: Das Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (FA03), zuständig für Moosbrunn kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (FA03). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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