Bürgerservice Moosbrunn

Moosbrunn | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 1030 Wien

Eltern in Moosbrunn (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Moosbrunn haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Moosbrunn: Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (FA03)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (FA03)

Anschrift:

Marxergasse 4 - 1030 Wien
-
-

Bundesland:

Niederösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5914001

Öffnungszeiten:

Moosbrunn- Zuständige Stelle - Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (FA03)

Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Moosbrunn

Weitere informationen:

Das Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (FA03), zuständig für Moosbrunn kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (FA03). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Moosbrunn

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

Andere Dienstleistungen