Mitterndorf an der Fischa | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Mitterndorf an der Fischa (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Mitterndorf an der Fischa haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Mitterndorf an der Fischa: Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (FA03)
Zuständige Stelle: Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (FA03) Anschrift: Marxergasse 4 - 1030 Wien Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5914001
Öffnungszeiten: Mitterndorf an der Fischa- Zuständige Stelle - Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (FA03) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Mitterndorf an der Fischa Weitere informationen: Das Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (FA03), zuständig für Mitterndorf an der Fischa kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (FA03). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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