Langenzersdorf | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Langenzersdorf (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Langenzersdorf haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Langenzersdorf: Finanzamt Wien 2/20/21/22 (FA12)
Zuständige Stelle: Finanzamt Wien 2/20/21/22 (FA12) Anschrift: Dr. Adolf Schärf-Platz 2 - 1220 Wien Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5914001
Öffnungszeiten: Langenzersdorf- Zuständige Stelle - Finanzamt Wien 2/20/21/22 (FA12) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Langenzersdorf Weitere informationen: Das Finanzamt Wien 2/20/21/22 (FA12), zuständig für Langenzersdorf kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Wien 2/20/21/22 (FA12). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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