Klosterneuburg | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Klosterneuburg (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Klosterneuburg haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Klosterneuburg: Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg (FA07)
Zuständige Stelle: Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg (FA07) Anschrift: Marxergasse 4 - 1030 Wien Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5914001
Öffnungszeiten: Klosterneuburg- Zuständige Stelle - Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg (FA07) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Klosterneuburg Weitere informationen: Das Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg (FA07), zuständig für Klosterneuburg kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg (FA07). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|