Kapelln | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Kapelln (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Kapelln haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Kapelln: Finanzamt Lilienfeld St. Pölten (FA29)
Zuständige Stelle: Finanzamt Lilienfeld St. Pölten (FA29) Anschrift: Daniel Gran-Straße 8 - 3100 St. Pölten Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5924000
Öffnungszeiten: Kapelln- Zuständige Stelle - Finanzamt Lilienfeld St. Pölten (FA29) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Kapelln Weitere informationen: Das Finanzamt Lilienfeld St. Pölten (FA29), zuständig für Kapelln kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Lilienfeld St. Pölten (FA29). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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