Bürgerservice Hollenstein an der Ybbs

Hollenstein an der Ybbs | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 3300 Amstetten

Eltern in Hollenstein an der Ybbs (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Hollenstein an der Ybbs haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Hollenstein an der Ybbs: Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15)

Anschrift:

Graben 7 - 3300 Amstetten
Abt Karl-Straße 25 - 3390 Melk
Erlafpromenade 10 - 3270 Scheibbs

Bundesland:

Niederösterreich

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5919000

Öffnungszeiten:

Hollenstein an der Ybbs- Zuständige Stelle - Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Hollenstein an der Ybbs

Weitere informationen:

Das Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15), zuständig für Hollenstein an der Ybbs kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs (FA15). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Hollenstein an der Ybbs

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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