Groß Gerungs | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Groß Gerungs (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Groß Gerungs haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Groß Gerungs: Finanzamt Waldviertel (FA23)
Zuständige Stelle: Finanzamt Waldviertel (FA23) Anschrift: Rechte Kremszeile 58 - 3500 Krems an der Donau Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5923000
Öffnungszeiten: Groß Gerungs- Zuständige Stelle - Finanzamt Waldviertel (FA23) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Groß Gerungs Weitere informationen: Das Finanzamt Waldviertel (FA23), zuständig für Groß Gerungs kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Waldviertel (FA23). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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