Furth an der Triesting | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Furth an der Triesting (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Furth an der Triesting haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Furth an der Triesting: Finanzamt Baden Mödling (FA16)
Zuständige Stelle: Finanzamt Baden Mödling (FA16) Anschrift: Josefsplatz 13 - 2500 Baden Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5920000
Öffnungszeiten: Furth an der Triesting- Zuständige Stelle - Finanzamt Baden Mödling (FA16) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Furth an der Triesting Weitere informationen: Das Finanzamt Baden Mödling (FA16), zuständig für Furth an der Triesting kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Baden Mödling (FA16). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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