Bürg-Vöstenhof | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Bürg-Vöstenhof (Niederösterreich) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Bürg-Vöstenhof haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Bürg-Vöstenhof: Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt (FA33)
Zuständige Stelle: Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt (FA33) Anschrift: Grazerstraße 95 - 2700 Wiener Neustadt Bundesland: Niederösterreich Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5925000
Öffnungszeiten: Bürg-Vöstenhof- Zuständige Stelle - Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt (FA33) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Bürg-Vöstenhof Weitere informationen: Das Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt (FA33), zuständig für Bürg-Vöstenhof kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt (FA33). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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