St. Paul im Lavanttal | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in St. Paul im Lavanttal (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in St. Paul im Lavanttal haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für St. Paul im Lavanttal: Finanzamt Klagenfurt (FA57)
Zuständige Stelle: Finanzamt Klagenfurt (FA57) Anschrift: Kempfstraße 2 und 4 - 9020 Klagenfurt am Wörthersee Bundesland: Kärnten Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5933001
Öffnungszeiten: St. Paul im Lavanttal- Zuständige Stelle - Finanzamt Klagenfurt (FA57) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in St. Paul im Lavanttal Weitere informationen: Das Finanzamt Klagenfurt (FA57), zuständig für St. Paul im Lavanttal kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Klagenfurt (FA57). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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