St. Margareten im Rosental | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in St. Margareten im Rosental (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in St. Margareten im Rosental haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für St. Margareten im Rosental: Finanzamt Klagenfurt (FA57)
Zuständige Stelle: Finanzamt Klagenfurt (FA57) Anschrift: Kempfstraße 2 und 4 - 9020 Klagenfurt am Wörthersee Bundesland: Kärnten Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5933001
Öffnungszeiten: St. Margareten im Rosental- Zuständige Stelle - Finanzamt Klagenfurt (FA57) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in St. Margareten im Rosental Weitere informationen: Das Finanzamt Klagenfurt (FA57), zuständig für St. Margareten im Rosental kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Klagenfurt (FA57). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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