Bürgerservice St. Georgen am Längsee

St. Georgen am Längsee | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 9300 St. Veit an der Glan

Eltern in St. Georgen am Längsee (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in St. Georgen am Längsee haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für St. Georgen am Längsee: Finanzamt St. Veit Wolfsberg (FA59)

Zuständige Stelle:

Finanzamt St. Veit Wolfsberg (FA59)

Anschrift:

Sponheimer Straße 1 - 9300 St. Veit an der Glan
Lindhofstraße 3 - 9400 Wolfsberg
-

Bundesland:

Kärnten

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5934001

Öffnungszeiten:

St. Georgen am Längsee- Zuständige Stelle - Finanzamt St. Veit Wolfsberg (FA59)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in St. Georgen am Längsee

Weitere informationen:

Das Finanzamt St. Veit Wolfsberg (FA59), zuständig für St. Georgen am Längsee kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt St. Veit Wolfsberg (FA59). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in St. Georgen am Längsee

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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