Ruden | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Ruden (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Ruden haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Ruden: Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51)
Zuständige Stelle: Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51) Anschrift: Handel-Mazzetti-Promenade 14 - 4400 Steyr Bundesland: Kärnten Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5929003
Öffnungszeiten: Ruden- Zuständige Stelle - Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Ruden Weitere informationen: Das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51), zuständig für Ruden kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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