Bürgerservice Ruden

Ruden | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 4400 Steyr

Eltern in Ruden (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Ruden haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Ruden: Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51)

Anschrift:

Handel-Mazzetti-Promenade 14 - 4400 Steyr
Pernsteinerstraße 23-25 - 4560 Kirchdorf an der Krems
Herrenstraße 20 - 4320 Perg

Bundesland:

Kärnten

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5929003

Öffnungszeiten:

Ruden- Zuständige Stelle - Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Ruden

Weitere informationen:

Das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51), zuständig für Ruden kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr (FA51). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Ruden

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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