Kappel am Krappfeld | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Kappel am Krappfeld (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Kappel am Krappfeld haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Kappel am Krappfeld: Finanzamt St. Veit Wolfsberg (FA59)
Zuständige Stelle: Finanzamt St. Veit Wolfsberg (FA59) Anschrift: Sponheimer Straße 1 - 9300 St. Veit an der Glan Bundesland: Kärnten Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5934001
Öffnungszeiten: Kappel am Krappfeld- Zuständige Stelle - Finanzamt St. Veit Wolfsberg (FA59) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Kappel am Krappfeld Weitere informationen: Das Finanzamt St. Veit Wolfsberg (FA59), zuständig für Kappel am Krappfeld kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt St. Veit Wolfsberg (FA59). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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