Irschen | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Irschen (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Irschen haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Irschen: Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf (FA08)
Zuständige Stelle: Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf (FA08) Anschrift: Marxergasse 4 - 1030 Wien Bundesland: Kärnten Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5914001
Öffnungszeiten: Irschen- Zuständige Stelle - Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf (FA08) Mo/Di 07:30 bis 15:30 Uhr; Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 17:00 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Irschen Weitere informationen: Das Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf (FA08), zuständig für Irschen kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf (FA08). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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