Bürgerservice Stallehr

Stallehr | Familienbeihilfe beantragen

Bürgerservice 6800 Feldkirch

Eltern in Stallehr (Vorarlberg) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Stallehr haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Stallehr: Finanzamt Feldkirch (FA98)

Zuständige Stelle:

Finanzamt Feldkirch (FA98)

Anschrift:

Reichsstraße 154 - 6800 Feldkirch
-
-

Bundesland:

Vorarlberg

Email:

Kontaktformular:
www.bmf.gv.at/kontakt.html

Webseite:

service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Telefon:

050 233 233

Fax:

050 233 5950000

Öffnungszeiten:

Stallehr- Zuständige Stelle - Finanzamt Feldkirch (FA98)

Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig:

Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr

Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Stallehr

Weitere informationen:

Das Finanzamt Feldkirch (FA98), zuständig für Stallehr kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Feldkirch (FA98). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 


Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld in Stallehr

Alle Informationen über Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kindergeld finden Sie auf: www.help.gv.at. Auch finden Sie hier Informationen über Obsorge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Alleinerziehung und Adoption.

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