Flattach | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Flattach (Kärnten) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Flattach haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Flattach: Finanzamt Spittal Villach (FA61)
Zuständige Stelle: Finanzamt Spittal Villach (FA61) Anschrift: Meister-Friedrich-Straße 2 - 9500 Villach Bundesland: Kärnten Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5935002
Öffnungszeiten: Flattach- Zuständige Stelle - Finanzamt Spittal Villach (FA61) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Flattach Weitere informationen: Das Finanzamt Spittal Villach (FA61), zuständig für Flattach kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Spittal Villach (FA61). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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