Meiningen | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Meiningen (Vorarlberg) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Meiningen haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Meiningen: Finanzamt Feldkirch (FA98)
Zuständige Stelle: Finanzamt Feldkirch (FA98) Anschrift: Reichsstraße 154 - 6800 Feldkirch Bundesland: Vorarlberg Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5950000
Öffnungszeiten: Meiningen- Zuständige Stelle - Finanzamt Feldkirch (FA98) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Meiningen Weitere informationen: Das Finanzamt Feldkirch (FA98), zuständig für Meiningen kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Feldkirch (FA98). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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