Hörbranz | Familienbeihilfe beantragen |
Eltern in Hörbranz (Vorarlberg) haben, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Beschäftigung, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihren Lebensmittelpunkt in Hörbranz haben. Die zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt für Hörbranz: Finanzamt Bregenz (FA97)
Zuständige Stelle: Finanzamt Bregenz (FA97) Anschrift: Brielgasse 19 - 6900 Bregenz Bundesland: Vorarlberg Email:
Kontaktformular: Webseite: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Telefon: 050 233 233 Fax: 050 233 5949000
Öffnungszeiten: Hörbranz- Zuständige Stelle - Finanzamt Bregenz (FA97) Mo/Di/Mi/Fr 07:30 bis 12:00 Uhr; Do 07:30 bis 15:30 Uhr Sommeröffnungszeiten: Mo - Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit ganzjährig: Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr Familienbeihilfe - Kinderbetreuungsgeld - Kindergeld in Hörbranz Weitere informationen: Das Finanzamt Bregenz (FA97), zuständig für Hörbranz kann per Telefon unter der Nummer 050 233 233 kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/ Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite des Finanzamt Bregenz (FA97). Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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